Vielsagender Zahlenvergleich

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Vielsagender Zahlenvergleich

Warum jetzt mit Gebäuden beschäftigen?
Machen wir uns ehrlich: drei Zahlen …
und das Wichtigste zum aktuellen Beschluss der Frühjahrssynode 2026:

Obwohl viele Kirchenkreise und Kirchengemeinden unserer Landeskirche schon länger im Gebäudestrategieprozess unterwegs sind und  Entscheidungen getroffen haben, wird doch immer wieder die Frage gestellt, ob das wirklich diese Dringlichkeit hat, mit der der Prozess voranschreitet. Vier Linien und die Zahlen dazu machen das deutlich, die die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten aufzeigen:

Linie 1: Von 1990 bis heute, 2026, verringerte sich der Anteil der Mitglieder der Evangelischen und Katholischen Kirchen an der Gesamtbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland von 94 % auf etwa 45 %.

Linie 2: Obwohl die Mitgliederzahl sank, sind die Einnahmen durch die Kirchensteuer noch bis zuletzt angestiegen. Die Babyboomer waren im Erwerbsleben und machten Karriere, die Tarife stiegen und steigen. In den nächsten 10 bis 15 Jahren werden allerdings mehr als die Häfte der Babyboomer im Ruhestand sein und auf der anderen Seite bleibt der konfessionelle Nachwuchs aus. Die Einnahmen durch die Kirchensteuer sinken in den nächsten Jahren immer deutlicher. Wir wissen schon jetzt, dass wir in 2035 nur noch die Hälfte der derzeitigen Baumittel zur Verfügung haben. Zur Orientierung: Im geprüften Jahresabschluss 2024 sind die erhaltenden Kirchensteuern mit gut 206,8 Millionen ausgewiesen.

Linie 3: Der Gebäudebestand hat sich nach 1945 bis etwa 1990 vervielfacht. Bis in die 90er Jahre wurden neue kirchliche Gebäude wie Kirchen, Pfarrhäuser und Gemeindehäuser errichtet. Danach lag das Augenmerk auf dem Erhalt dieser Gebäude. Die kleine Linie darunter (Linie 4) zeigt, dass wir zwischen 1990 und 2026 lediglich rund 2 % der kirchlichen Gebäude abgegeben haben.

Dieses enorme Missverhältnis zwischen dem starken Rückgang der Mitgliederzahlen und zu zu erwartenden Steuereinnahmen einerseits und der geringen Anzahl der bisher abgegebenen oder verkauften kirchlichen Gebäude andererseits macht die Dringlichkeit des Gebäudestrategieprozess aus. 

Ein kleiner Hinweis: Diese Folie erhebt keinen Anspruch auf die Exaktheit der Linienführung. Sie dient der Veranschaulichung von Zusammenhängen, die deutlich zeigen, dass und wie sehr wir aktiv werden müssen. 

Das Wichtigste zum Beschluss der Frühjahrssynode 2026:

Der Gebäudestrategieprozess unterscheidet mit dem Beschluss der Frühjahrssynode 2026 (23. April 2026) zwischen den 'antragsberechtigten' und 'nicht antragsberechtigten' Gebäuden – und nicht mehr zwischen grün (erhalten), gelb (umnutzen) und rot (abgeben). Das bisherige Ampel-System wird also durch die Unterscheidung zwischen 'antragsberechtigt' und 'nicht antragsberechtigt' abgelöst, mit dem nun alle kirchlichen Gebäude eines Kirchenkreises nach ihrer künftigen Förder‑ und Nutzungsperspektive eingestuft werden. Die bereits erstellte "grüne Liste" der Gebäude gilt weiterhin. Darüber hinaus braucht es keine weiteren Listen und Fristen. 

Dabei ist zu beachten: Auch 'antragsberechtigte' Gebäude sind nicht vollständig über kirchliche Baumittel abgesichert und benötigen zunehmend zusätzliche Finanzierungsquellen.

Für 'nicht antragsberechtigte' Gebäude gibt es drei realistische Szenarien:

> Öffnung für Mehrfachnutzung und Fremdfinanzierung bei gesicherter Bewirtschaftung und ausreichenden Rücklagen für Sanierung oder spätere Stilllegung/Abriss.

> Veräußerung zum Marktwert in Abstimmung mit Landeskirche und Denkmalschutz; parallel müssen neue Formen des Gemeindelebens (Kooperationen, Alternativorte) entwickelt werden.

> Zeitlich begrenzte Nutzung bis zur Stilllegung oder zum Verkauf, ebenfalls nur bei vorhandenen Rücklagen für Stilllegung oder Abriss.

Auch nicht unwichtig:

Der weitere Abbau des Gebäudebestands richtet sich in erster Linie nach den künftigen finanziellen Möglichkeiten. Die Notwendigkeit zu Handeln ist und bleibt hoch.

Kirchengemeinden und andere kirchliche Körperschaften sind sich in den vergangenen Jahren ihrer Eigentümerverantwortung – insbesondere für Gebäude ohne Baumittel – bewusster geworden.

Klar ist auch: Kirchengemeinden tragen die Verkehrssicherungspflicht für alle Gebäude; eine Nutzung ist nur bei gewährleisteter Sicherheit zulässig. Für alle Gebäude müssen Rücklagen gebildet werden.

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EKKW-Teilprozess

Gebäudestrategie 2026+

Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel

Kontakt:

Katja Kampe, Geschäftsführerin

Telefon: +49 (561) 9378 351
gebaeudestrategie2026@ekkw.de

Prozessverantwortliche:

Timo Koch, OLKR, Dezernent Bau - und Liegenschaften

Dekan Jens Heller, Kirchhain