Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren,
der Gebäudestrategieprozess 2026+ ist 2024 mit dem Bild der Ampel gestartet. Grüne Gebäude sollen weiterhin mit Baumitteln unterstützt werden, gelbe Gebäude sollen durch eine Fremdfinanzierung erhalten werden und für die roten Gebäude ist die Perspektive die Aufgabe oder der Verkauf. Das Bild der „Ampel“ hat sehr dabei geholfen von Beginn an ernsthaft in den Blick zu nehmen, dass nicht alle Gebäude langfristig erhalten werden können und zahlreiche Gebäude auch tatsächlich auf- oder abgegeben werden müssen.
Schon bei der ersten großen Aufgabe, nämlich der Festlegung der grünen Gebäude, zeigte sich die Komplexität und es zeigte sich, wie emotional und auch herausfordernd die Diskussion an vielen Stellen war.
Aber das ist abgeschlossen.
Nun ist der Fokus von den grünen auf die gelben und roten Gebäude gewandert. Bis zum Ende dieses Jahres sollen die Listen der gelben und roten Gebäude erstellt werden. Manche Kirchenkreise haben solche Listen sogar schon erstellt. Es zeigt sich aber, dass die Einschätzungen kaum belastbar sind.
Wie z.B. kann man eine „gelbe“ Empfehlung aussprechen für ein Gebäude, für das keine Rücklagen vorhanden sind? Die schwierige und bei den meisten wohl fehlende Rücklagenbildung rückt immer weiter und fordernder in unser Bewusstsein.
In der Badischen Landeskirche, die den Prozess einige Jahre vor uns mit dem Bild der Ampel gestartet hat, zeigt sich nun, dass es zu Umfärbungen kommt oder dass die Bewertung „gelb“ ausgesetzt worden ist, weil die Prozesse noch lange nicht abgeschlossen sind.
Im letzten Jahr wurde der Beschluss gefasst, dass bis zum Ende des Jahres 2026 in den Kirchenkreisen Listen mit Empfehlungen für gelb und rot angefertigt werden sollen. Aber worauf diese Empfehlung basiert, ist offen. In den meisten Fällen ist es schwer und ausgesprochen langwierig, hier zu belastbaren und fundierten Ergebnissen zu kommen. Umgekehrt ist aber erkennbar, dass die guten Beispiele, die es durchaus gibt, immer das Ergebnis eines lokalen intensiven Austauschs und einer gemeinsamen Anstrengung sind.
Und manchmal gibt es auch einmalige Geschichten, die man kaum erfinden kann. Stellen Sie sich vor: in einem Ort unserer Landeskirche wird demnächst in den Innenraum einer denkmalgeschützten Kirche ein Wohnkubus eingebaut, in dem der Käufer der Kirche dann wohnt.
Der Denkmalschutz ist zufrieden, weil die Wände der Kirche so bleiben, wie sie sind. Die Kirchengemeinde ist zufrieden, weil die Kirche im Dorfbild erhalten bleibt, auch wenn sie nicht mehr von der Gemeinde unterhalten werden kann. Und der Käufer ist hoffentlich auch zufrieden, weil er im besten Sinne behütet und gesegnet wohnen wird. Es gibt gute Beispiele, aber es gibt eben keine Patentrezepte.
In einer gemeinsamen Konferenz der Dekaninnen und Dekane mit den Leitungen der Kirchenkreisämter brach sich im Januar dieses Jahres in einem intensiven Gespräch die Erkenntnis Bahn, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht gelingen wird bis Ende des Jahres, belastbare gelbe und rote Listen zu schreiben. Vielmehr geht es darum, die einzelnen Gebäude in den Blick zu nehmen und vor Ort gute Lösungen zu finden. Das war ein aus unserer Sicht notwendiger Wendepunkt, denn auch die ausgesprochenen Empfehlungen wären kaum belastbar gewesen.
In der Folge haben sich drei wesentliche Eckpunkte in den Vordergrund gestellt:
1. Wir brauchen keine weiteren Listen und Fristen, sondern gehen dazu über, die einzelnen Gebäude in den Blick zu nehmen. Die Herausforderung auf der einen und die Lösungen auf der anderen Seite sind ohnehin in der Regel individuell.
2. Wir denken die Gebäude nur noch in zwei Kategorien, nämlich antragsberechtigte Gebäude und nicht antragsberechtigte Gebäude. Von den Farben wollen wir uns bewusst trennen. „Grün“ ließ immer wieder die Fehldeutung zu, dass man damit auf der sicheren Seite sei und nichts weiter unternehmen müsse. Das stimmt nicht, denn auch für die grünen Gebäude wird die Förderquote sinken und es werden zunehmend eigene oder Drittmittel notwendig sein. „Rot“ ließ immer wieder die Fehldeutung zu, als wolle die Landeskirche den Gemeinden ihre Gebäude wegnehmen. Das ist für die Medien interessant, stimmt aber auch nicht. Es geht ja bisher nur um eine Empfehlung, nicht mehr.
3. Der dritte wichtige Eckpunkt ist, dass der bewusste und verantwortliche Umgang mit jedem einzelnen Gebäude entscheidend sein wird. Die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und andere Körperschaften sind sich mittlerweile viel bewusster darüber, dass sie als Eigentümerinnen der Gebäude auch Verantwortung für die Gebäude tragen, die keine Baumittel mehr erhalten. Grundsätzlich muss für jedes Gebäude eine Rücklage gebildet werden. Eine Nutzung kann nur so lange erfolgen, wie die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Was dies nun für die Beschlüsse der Landessynode zum Gebäudestrategieprozess bedeutet, erläutert Ihnen mein
Kollege Koch:
Daraus leiten sich für die nicht antragsberechtigten Gebäude drei Szenarien ab:
1. Die Gemeinde macht sich auf den Weg, das Gebäude für vielfältige Nutzungen zu öffnen und einer Fremdfinanzierung zuzuführen. Voraussetzung ist, dass die Kirchengemeinde die Bewirtschaftung finanziell sicherstellen kann und gleichzeitig Rücklagen für künftige Sanierungen oder auch die mögliche spätere Stilllegung bzw. Abriss aufbaut.
2. Für ein Gebäude wird ein Marktwert ermittelt und das Gebäude wird in Abstimmung mit Landeskirche und ggf. Denkmalschutz veräußert. Hier muss die Kirchengemeinde frühzeitig Alternativen identifizieren und einüben, wie Gruppen sich begegnen können und das Gemeindeleben insgesamt abgebildet werden kann. Lokale und regionale Kooperationen sind hier zentrale Stichworte.
3. Das Gebäude wird so lange, wie es unter Beachtung der Verkehrssicherungspflicht möglich ist, genutzt und dann stillgelegt bzw. verkauft.
Insgesamt wird es im weiteren Prozess jetzt sehr darauf ankommen, Szenarien zu entwickeln, wie nicht antragsberechtigte Gebäude gesichert werden können, sofern eine Veräußerung nicht angezeigt ist. Eine Landeskirche hat dafür z.B. auch den „Dornröschenschlaf“ als Möglichkeit benannt: das Gebäude wird gesichert und stillgelegt in der Hoffnung und Erwartung, dass sich in der Zukunft eine neue Perspektive eröffnet, die bisher nicht sichtbar ist.
Auch dafür müssen jedoch die Voraussetzungen aus Nr. 1 erfüllt sein, d.h. die Kirchengemeinde muss auch hier Rücklagen für die Stilllegung oder einen Abriss bilden können.
Bezogen auf den Beschluss der Landessynode vom Frühjahr 2025 schlagen wir deshalb in den Beschlüssen Nr. 1, 5 und 7 Änderungen und Anpassungen vor.
Im Beschluss Nr. 1 sollen die Farbgebung und die weitere Frist bis zum 1.1.2027 gestrichen werden.
Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb eines Jahres keine valide Klassifizierung von „gelb“ und „rot“ vorgenommen werden kann. Wertvoll bleiben bereits erstellte und beschlossene „gelbe“ und „rote“ Listen dennoch: Sie schärfen das Bewusstsein für die notwendigen Schritte.
Im Satz 1 wird ferner der bisherige Begriff „Mittelzuweisung“ durch den konkreteren Begriff „Baumittelzuweisung“ ersetzt. Dies ist keine inhaltliche, sondern nur eine klarstellende Änderung.
Im Beschluss Nr. 5 werden die Farben und Definitionen gestrichen und es bleibt die optionale Regelung zu den Pfarrhäusern. Wie bisher gilt auch in Zukunft, dass sich dadurch die Höhe der Baumittelzuweisung nicht verändert.
Im Beschluss Nr. 7 werden folgerichtig die Wörter “(Kategorie grün)” gestrichen. Dies dient der redaktionellen Anpassung.
Mit der bitte um Ihre Zustimmung danken wir Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.